TAG DES SPORTS

Teilnahmebedingungen

Stand 10.03.2023

Veranstaltungsordnung für den Tag des Sports

(1)  Diese Veranstaltungsordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände gemäß Geländeplan des Tag des Sports für die Dauer der Veranstaltung. Besucherinnen und Besucher sowie sonstige Personen und Verbände, Vereine und Institutionen erkennen die Veranstaltungsordnung mit dem Betreten des Geländes an. Ziel der Veranstaltungsordnung ist es einerseits, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und die Sicherheit der Besucher, Veranstalter und sonstiger Personen am Veranstaltungsgelände sicherzustellen und andererseits die Veranstaltung behördenkonform abzuwickeln.

(2)  Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Alle Besucher sowie die Trainer, Funktionäre, Sportler und Übungsleiter sind angehalten, auf ihr bzw. sein Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Die Veranstalter haften nicht für Schäden und Verluste, die durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Vandalismus oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

(3)  Den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte sowie des Organisationsteams des Tag des Sports, ist Folge zu leisten.

(4)  Es ist verboten,

    • –  das Leben oder die Sicherheit von sich oder anderen Personen zu gefährden,

    • –  sonstige Personen- oder Sachschäden zu verursachen,

    • –  politische, rassistische oder sexistische Parolen in jeglicher Art zu äußern oder zu

      verbreiten oder im Zusammenhang damit Aktionen zu setzen,

    • –  sich auf eine Art und Weise zu benehmen, die von anderen als provokativ,

      bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretiert werden könnte,

    • –  Waffen jeder Art, pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper),

      Gassprühdosen und sonstige ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen oder werbende Gegenstände (ausgenommen Werbegegenstände von Kooperationspartnern der Veranstalter) auf das Veranstaltungsgelände zu bringen.

    • –  Give aways, Getränke, Traubenzucker etc. ohne Absprache mit dem Organisationsteam zu verteilen

    • –  Jegliche Art von Musik außerhalb der Bühnenpräsentationen ohne Absprache mit dem Organisationsteam zu verbreiten

    • –  Werbematerial etwaiger Sponsoren & Partner der Vereine/Verbände/Institutionen, am Veranstaltungsgelände bzw. außerhalb der Zelte anzubringen

(5)  Das Branding am Veranstaltungsgelände ist ausschließlich dem Organisationsteams des Tag des Sports, dem Land Salzburg der Stadt Salzburg etwaigen Sponsoren der Veranstaltung vorbehalten.

(6)  Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt

Stand 10.03.2023

(7)  Abfälle sind ausschließlich in den dafür bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

(8)  Auf die ausschließliche Benutzung der vorhandenen sanitären Einrichtungen wird explizit hingewiesen.

(9)  Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen, können unbeschadet weiterer rechtlichen Schritte von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden ausnahmslos zu Anzeige gebracht.

(10) Für die Teilnahme an den Mitmach-Stationen und der Show-Präsentation wird auf die „Teilnahmebedingungen“ verwiesen.

Stand 10.03.2023

Teilnahmebedingungen für Verbände/Vereine/Institutionen Tag des Sports (TdS) – Salzburg

Bei Freizeitveranstaltungen und Show Acts ist ein erhöhtes Verletzungs- und Unfallrisiko gegeben. Dieses Risiko kann auch durch sorgfältige Planung nicht komplett ausgeschlossen werden.

Die Teilnahme an den Mitmach-Stationen und Show-Präsentationen im Rahmen des Tag des Sports erfolgt auf eigenes Risiko. Etwaigen Anweisungen des Personals bei den Mitmach- Stationen und Show Präsentationen ist Folge zu leisten. Vom Organisator der jeweiligen Mitmach-Station bzw. von den Veranstaltern des Tag des Sports wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die sich bei der Sportausübung ergeben können, übernommen.

Der TdS ist eine medien- und publikumswirksame Veranstaltung. Die Veranstaltung ist als Highlight des Salzburger Sportjahres platziert, die Kinder, Jugendliche und etwaige Erwachsenen sowie spezielle Zielgruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund, Mädchen und Behinderte das Angebot des Salzburger Sportes näherbringt bzw. diese auch überzeugen im Sinne bewegunsgorientierter Nachhaltigkeit teil zu nehmen.

Dies soll einerseits durch barrierefreies Mitmach-Stationen (niederschwellig, kostenfrei, unkompliziert bestens betreut von den Vereinen/verbänden und Institutionen) an den Bewegungs-Stationen erreicht werden, anderseits soll durch Showpräsentationen dem Publikum und den Zuschauern die besonderen Leistungen des Salzburger Sports dar gebracht werden. Diese müssen auch speziellen Präsentationsanforderungen entsprechen, hierfür (für Shows und Präsentationen) gibt es einen eigene Programmverantwortliche und Showmaster.

Der Fokus wird auf Gleichberechtigung und Ausgewogenheit der teilnehmenden Verbände, Vereine und Institutionen gelegt. Es kommt zu keiner Übervorteilung von Vereinen, Verbänden, und Institutionen bei Platz- und Zeitbedarf bzw. dem Showprogramm; wenngleich ein publikumswirksames Programm ein zentraler Bestandteil ist.

Im Sinne der Inklusion werden alle Vereine/ Verbände und Institutionen verpflichtet Menschen mit Behinderung, durch die vom Veranstalter bereitgestellten Barrierebehelfe den Zutritt auf die befestigten und nicht befestigten Bewegungsflächen und Zelten zu ermöglichen. Weiters wird eine barrierefreie Toilette zur Verfügung gestellt.

Für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, die während der Teilnahme an den Mitmach- Stationen und Sportveranstaltungen abhandenkommen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Das Branding am Veranstaltungsgelände ist ausschließlich dem Organisationsteam des Tag des Sports, dem Land Salzburg, der Stadt Salzburg und etwaigen Sponsoren der Veranstaltung , dem Land Salzburg und etwaigen Sponsoren der Veranstaltung vorbehalten. Werbematerial, etwaige Sponsoren und Partner das einem Verein/Verband/Institutionen zugehörig darf am Veranstaltungsgelände nicht außerhalb der Zelte angebracht werden.

Highlight-Klausel

Für Vereine/Verbände/Institutionen besteht die Möglichkeit für einen außertourlichen Auftritt, der über die Mitmachstation und die Bühnenpräsenz hinausgeht und die geeignete Schowqualität aufweist eigene Sponsoren aufzutreiben. Vereine/Verbände und Institutionen, für die diese Highlight-Klausel zutrifft, haben, nach Absprache mit dem Veranstalter, die Möglichkeit einen Sponsor ergänzend zu den Veranstaltungssponsoren und -partnern zu akquirieren. Die maximale Menge an Werbematerialien beträgt 10 Laufmeter Transparente, sowie 2 Beachflags oder 2 Check in the Box, um den Partner bestmöglich zu präsentieren. Alle weiteren Highlight-Sponsoren müssen (inkl. Ausmaß der Sponsorhöhe) offengelegt werden. Bei mehr als einem Highlightsponsor fließen 50% des Betrages in die Veranstaltung ein.
 

Stand 23.04.2024

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, von den Veranstaltern des Tag des Sports auf den von ihnen betriebenen Webseiten, Social Media Kanälen sowie allenfalls in Printmedien und im Fernsehen zur Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet und veröffentlicht werden können.

Infomails/Kommunikation: Um eine sichere sowie störungsfreie Organisation und Ablauf der Veranstaltung zu erreichen ist es für die Verbände, Vereine und Institutionen notwendig und verpflichtend auf alle Infomails des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Organisation fristgerecht zu antworten. Sollte das nicht der Fall sein, darf der Veranstalter bzw. die vom Veranstalter beauftragte Organisation das Veranstaltungsbild, sowie die Durchführung dahingehend verändern um den oben genannten Ablauf zu gewährleisten. Sollte eine Frist nicht eingehalten werden kann dies zur Vergabe an einen anderen Interessenten vergeben werden.

Das Show Programm wird in Abstimmung mit einem, vom Veranstalter beauftragten Bühnenprofi, hinsichtlich der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge organisiert. Um einen reibungslosen und vor allem publikumswirksamen Ablauf zu gewährleisten ist es notwendig und verpflichtend, dass die Verbände, Vereine und Institutionen fristgerecht einen etwaigen Bühnenslot bzw. das Bühnenprogramm inkl. musikalischer Untermalung (und die Quelle dazu: USB, CD, MP3, MP4, Link etc.) in Abstimmung mit dem Veranstalter im Rahmen der Beantwortung der Infomail,s dem Veranstalter bekannt geben.